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LSG-Breisgau

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Die Segelflugausbildung
 

Praktische Ausbildung


Image Vorgeschrieben sind mindestens 20 Flugstunden, davon 10 im Alleinflug.
Das Mindestalter bei Beginn der Segelflugausbildung beträgt 14 Jahre, die Segelfluglizenz kann mit 16 Jahren erworben werden.

Die praktische Schulung nimmt den weitaus größten Teil der Ausbildung in Anspruch. Sie ist in drei Phasen unterteilt:

1. Bis zum Alleinflug

ImageDie Flugausbildung beginnt auf einem Doppelsitzer vom Typ ASK 13. Dieses Flugzeug ist aufgrund seiner unproblematischen Flugeigenschaften ideal zur Anfängerschulung geeignet.
 
Im Vordergrund steht das Beherrschen der kritischen Phasen von Start und Landung, dort also, wo ein Fehler schnell schwerwiegende Folgen haben kann. Ziel dieses Ausbildungsabschnittes ist es, dass die Schülerin oder der Schüler allein sicher startet und landet, sowie die wichtigsten Flugmanöver und Gefahrenlagen beherrscht.
 
 
Je nach Begabung und Lernfortschritt kann es zwischen 40 und 80 Starts dauern, bis die Schülerin oder der Schüler mit drei Alleinflügen diesen Abschnitt beendet.

2. Erlernen fliegerischer Fertigkeiten

Allein über KirchzartenIm nächsten Ausbildungsabschnitt fliegen die Nachwuchspilotinnen und -piloten überwiegend allein.
 
In Flügen mit dem Fluglehrer wird daneben gezielt das Suchen und Ausnutzen von Aufwinden geübt, was schließlich zu längeren Alleinflügen unter Aufsicht eines Fluglehrers führt.

Im Prinzip erlernt man in diesem Ausbildungsabschnitt alle Fertigkeiten, die für das Hobbyfliegen benötigt werden. Die typischen Fluggeräte für diese Schulungsphase sind die gutmütigen und einfach zu handhabenden Übungseinsitzer vom Typ Astir und Ka 8b.

3. Bis zum Streckenflug

ImageIm letzten Teil der praktischen Ausbildung lernen die Flugschülerinnen und -schüler, wie man bei Überlandflügen navigiert und sicher außenlandet. Für besonders qualifizierte Nachwuchsfliegerinnen und -flieger besteht bereits jetzt schon die Möglichkeit einige Starts auf einem leistungsfähigeren Segelflugzeug durchzuführen.
Den Abschluss dieses Abschnittes markiert ein allein vorbereiteter und durchgeführter 50km-Überlandflug.
Danach erfolgt umgehend die praktische Prüfung. Sie besteht aus drei Flügen mit einem vom Regierungspräsidium bestimmten Prüfer, bei denen Start und Landung sowie die Beherrschung des Flugzeuges in verschiedenen Situation und Flugzuständen überprüft werden. Die theoretische Prüfung wird meist schon einige Monate vorher abgelegt.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung erfolgt in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Aerodynamik, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen. Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz ist neben dieser theoretischen Ausbildung außerdem ein Funksprechzeugnis (deutsch und/oder englisch). Das zum Bestehen der Prüfungen notwendige Wissen können sich die Flugschüler in ehrenamtlich angebotenen Lehrgängen erwerben. Diese werden von der LSG-Breisgau im Winterhalbjahr durchgeführt. 

 

ImageLizenzerhalt

Die Segelfluglizenz ist unbegrenzt gültig. Fliegen darf man aber nur, sofern man genügend Flugpraxis in seinem Flugbuch belegen kann (25 Starts und Landungen innerhalb der letzten 24 Monate).

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei unseren Kontaktpersonen .  

 
 
 

Umschulung auf Reisemotorsegler (TMG)Image

Die Inhaberin oder der Inhaber der Segelfluglizenz (GPL) kann weitere Berechtigungen erwerben. Zum Beispiel die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler. Diese Berechtigung wird in die Segelfluglizenz eingetragen.
 
Die Zusatzausbildung umfasst:
 
  • 10 Flugstunden
  • 10 Alleinflüge sowie
  • einen allein vorbereiteten und durchgeführten Navigationsflug über 270 km
  • kurze theoretische Prüfung sowie einen Prüfungsflug
 
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