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LSG-Breisgau

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Die Motorsegler- u. Motorflugausbildung
ImageAn den Vereinsflugschulen der LSG Breisgau kann die Lizenz für Privatpiloten PPL (A) nach den Regeln der JAR-FCL mit Berechtigung TMG (Touring Motor Glider ) erworben werden. Die SEP- (Single Engine Piston) Berechtigung kann nach wenigen zusätzlichen Flugstunden eingetragen werden.

Die Ausbildung in einem Verein hat den Vorteil, dass auch nach Erwerb der Lizenz die Flugzeuge zu besonders günstigen Konditionen gechartert werden können.

Voraussetzungen

  • Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmassnahmen am Unfallort
  • fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical)
  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre, Lizenzerhalt frühestens mit 17 Jahren.

Praktische Ausbildung

  • mind. 45 Flugstunden,
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    TMG vom Typ Grob G109
    • davon mind. 25 Flugstunden mit Fluglehrer
    • sowie mind. 10 Stunden im Alleinflug
  • Landungen auf fremden Flugplätzen
  • Außenlandeübungen
  • Landungen mit abgestelltem Motor
  • 270 km Navigationsflug im Alleinflug (Überlandflug mit 2 Zwischen- landungen)
  • CVFR Ausbildung

Theoretische Ausbildung

in den Fächern:
  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
  • CVFR

Theorieprüfung

möglich beim Regierungspräsidium Freiburg

Praktische Prüfung

ca. 60-minütiger Prüfungsflug mit einem Prüfer

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei unseren Kontaktpersonen .  



Genaue Details zur Ausbildung:

Voraussetzungen

ImageVor Beginn der Ausbildung muss ein Flugtauglichkeitszeugnis vorgelegt werden. Das Tauglichkeitszeugnis bekommt man nur von einem Flugmediziner ausgestellt, der Hausarzt kann da nicht weiterhelfen. Die gesundheitlichen Voraussetzungen sind nicht so hoch, wie manche Menschen glauben. Ein Privatpilot muss nicht den Gesundheitszustand eines Astronauten vorweisen. Selbst eine Brille muss kein Hinderungsgrund sein. Letztendlich entscheidet das aber der Arzt.

Praktische Ausbildung

Ausbildungseinheiten können quasi jeden Tag vereinbart werden, eine sehr flexible Möglichkeit, Pilot zu werden. Damit laden wir nicht nur junge Frauen und Männer ein, sich einen Traum zu erfüllen!

Die Flugausbildung hat einen Umfang von mindestens 45 Stunden, davon 25 mit Lehrer und 10 Flugstunden im Alleinflug. Die praktische Ausbildung zum Privatpiloten auf Reisemotorseglern bietet eine besonders kostengünstige Variante, da der Stundenpreis typischerweise 50-70% günstiger ist, als der einer Cessna oder Piper. Mit Reisemotorseglern kann fast das ganze Jahr über geflogen werden - gestartet wird vom Flugplatz Freiburg aus. Unabhängig von Thermik lassen sich die schönsten Landschaften erkunden.
 
In der ersten Ausbildungsstufe wird zunächst vermittelt, wie ein Flugzeug korrekt gesteuert wird, wie man sich in der Luft richtig orientiert und wie die Bedienungselemente des Flugzeugs richtig gehandhabt werden. Die Orientierung in der Luft hat andere Dimensionen als auf der Straße. Von Anfang an wird vermittelt, wie das Bild in der Navigationskarte mit der Geografie in Übereinstimmung zu bringen ist.

Wann wird was kontrolliert, wie werden StartLandeanflug und  Landung korrekt durchgeführt? Zuerst in der Umgebung, später in der Platzrunde wird die Detailarbeit der Flugzeugführung vermittelt.

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TMG vom Typ C-Falke
Um über die Verkehrssituation informiert zu sein, ist es wichtig, den Funkverkehr mitverfolgen zu können. Neben der Flugzeugführung wird deshalb auch der Sprechfunkverkehr geübt und die nachfolgende Prüfung stellt dann kein Problem mehr dar. Fliegen unter erschwerten meteorologischen Bedingungen, das richtige Handeln in Notfällen oder bei  Instrumentenausfall und das Ertasten der Grenzen des Fluggeräts, vervollständigen den ersten Ausbildungsabschnitt.
Mit dem Einverständnis eines zweiten Fluglehrers darf der Flugschüler nun zu seinem ersten Alleinflug starten. Dies ist zweifellos eines der eindrucksvollsten Erlebnisse in der Flugausbildung und ein Meilenstein in der Pilotenlaufbahn.
 
Im nun folgenden zweiten Abschnitt wird das fliegerische Können vervollständigt und gefestigt. Bei einem Navigationsflug zu einem weiter entfernten Flugplatz wird der Umgang mit Karte, Kompass und Stoppuhr erlernt. Auf Flügen zu verschiedenen Flugplätzen in der Umgebung werden besondere Techniken für Start und Landung bei geneigter Bahn oder auf Graspisten und bei starkem Wind vermittelt. Das Fliegen in sehr großen Höhen und bei schlechtem Wetter oder in der Dämmerung ergänzt die Ausbildung. Auch die Landung und Orientierung am Boden eines Verkehrsflughafens werden geübt.

ImageObwohl mit der Privatpilotenlizenz nur bei ausreichender Sicht geflogen werden darf, wird im letzten Ausbildungsabschnitt der Flug allein nach Instrumenten geübt. Zweck dieser Übungen ist die sichere Beherrschung und Steuerung des Flugzeugs bei sehr schlechter Sicht und in Ausnahmesituationen. Moderne Flugzeuge sind mit verschiedenen Radionavigationsinstrumenten ausgerüstet. Der Umgang mit UKW-Funkpeileinrichtungen und mit GPS zur Bestimmung der aktuellen Position und Einhaltung von Kursen wird vermittelt.

Während der praktischen Ausbildung fliegt der Flugschüler immer öfter alleine in oder außerhalb der Umgebung des Flugplatzes und lernt, bei unterschiedlichen Bedingungen, ganz auf sich alleine gestellt zu sein.
Den Abschluss der Ausbildung bildet ein Dreiecksflug quer durch Süddeutschland über mindestens 270 km mit zwei Zwischenlandungen; zunächst mit Fluglehrer, an einem anderen Tag alleine.
Jetzt sind Sie gerüstet für die praktische Prüfung und können sich nach Erhalt der Lizenz auf viele Flugerlebnisse freuen!

Theoretische Ausbildung

Die Theorieausbildung umfasst die Fächer Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Aerodynamik, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen. Voraussetzung für den Erwerb der Lizenz ist der Erwerb desFunksprechzeugnisses (deutsch und/oder englisch). Die theoretische Ausbildung wird im Winterhalbjahr von der LSG-Breisgau ehrenamtlich angeboten.

Die theoretische Prüfung inkl. der Prüfung für den Sprechfunk kann beim Regierungspräsidium in Freiburg abgelegt werden.

Lizenzerhalt

Die Privatpilotenlizenz ist 5 Jahre gültig, die Verlängerung muss beim Regierungspräsidium beantragt werden. Die in die Lizenz eingetragenen Klassenberechtigungen TMG / SEP sind je zwei Jahre gültig. Zur Erneuerung sind im Regelfall 12 Flugstunden, 12 Starts- und Landungen und ein mindestens einstündiger Übungsflug mit einem Fluglehrer in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nachzuweisen. Die Verlängerung erfolgt durch einen Fluglehrer mittels Eintrag in die Lizenz.

Zusatzausbildung

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SEP vom Typ Robin DR-300-180R
Um auch andere Flugzeugtypen fliegen zu dürfen, sind kleine und größere Zusatzausbildungen vorgesehen.
Die Umschulung auf einen anderen Typ Reisemotorsegler ist nicht gesetzlich geregelt; fast alle Reisemotorsegler gelten hier als gleichwertig. Um die Flugzeuge aber sicher zu beherrschen ist die Vertrautmachung (familiarization) vorgeschrieben. Diese kann in Eigenregie oder durch einen Fluglehrer erfolgen.
Bei größeren Unterschieden zwischen Flugzeugtypen (z.B. Verstellpropeller, Einziehfahrwerk), ist eine Differenzschulung (difference training) vorgeschrieben. Diese kann mit einem Fluglehrer in- oder außerhalb einer Flugschule erfolgen. Die abgeschlossene Umschulung wird durch einen Eintrag im Flugbuch bestätigt.
Für andere Flugzeugklassen ist der Erwerb einer Muster- oder Klassenberechtigung nötig. Analog der Klasse Reisemotorsegler (TMG = Touring Motor Glider) sind auch die typischen zwei- und viersitzigen Kleinflugzeuge (Cessna, Piper, Robin, Katana) zur Klasse SEP (Single Engine Piston) zusammengefasst.
Der Übergang von TMG auf SEP oder umgekehrt erfordert erfahrungsgemäß 5-7 Flugstunden, auch wenn gesetzlich keine Mindeststunden festgelegt sind. Die Umschulung kann mit einem Fluglehrer in- oder außerhalb der LSG-Breisgau erfolgen und wird mit einer praktischen Prüfung und Eintragung in der Lizenz abgeschlossen.

Für den Übergang zum Ultraleichtflug, Segelflug oder Hubschrauberflug ist eine weitere Lizenz erforderlich; es bestehen jedoch Erleichterungen. Aufbauend auf die Privatpilotenlizenz kann auch die Berufspilotenlizenz oder Verkehrsflugzeugführerlizenz an entsprechenden Schulen erworben werden.
 
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei unseren Kontaktpersonen .

 
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